1. Allgemeine Verkaufsbedingungen
  2. Alle Bestellungen werden nur unter den unten angegebenen Bedingungen akzeptiert und ausgeführt, die der Käufer durch die Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung akzeptiert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Regelungen des Käufers, die in Bestellformularen, Auftragsbestätigungen usw. angegeben sind und unseren Bedingungen widersprechen, werden nicht durch unsere Auftragsannahme akzeptiert. Unsere Bedingungen gelten für alle zukünftigen Rechtsbeziehungen mit den Kunden, auch wenn sie bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht ausdrücklich vereinbart werden. Mündliche Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden. Ein Vertrag wird erst wirksam, wenn die Bestellung von uns schriftlich bestätigt wurde.

  3. Angebot und Lieferung
  4. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind unsere Angebote unverbindlich. Alle Maschinen unterliegen der Verfügbarkeit. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen und Anpassungen an den beworbenen Maschinendetails vorzunehmen, ohne verpflichtet zu sein, Personen, Organisationen oder Institutionen über solche Änderungen zu informieren. Wir bemühen uns, die Genauigkeit der von uns präsentierten Daten aufrechtzuerhalten. Trotzdem geben wir keine Zusicherungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, in Bezug auf alle Daten, die wir im Internet zur Verfügung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

    Unsere Preise werden gemäß den jeweiligen Angeboten bzw. den gültigen Preislisten angegeben und sind stets freibleibend. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung des Käufers, und das Risiko wird gemäß den Internationalen Regeln zur Auslegung der Handelsbedingungen (Incoterms 2000) der Internationalen Handelskammer, die am Datum der Auftragsbestätigung in Kraft sind, festgelegt. Der Käufer muss die Sendung auf eigene Kosten gegen Transportrisiken, Schäden usw. versichern. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Preis für unsere Waren angemessen anzupassen, wenn die Produktions- und/oder Gemeinkosten nach Vertragsabschluss gestiegen sind. Wenn möglich, halten wir die von uns angegebenen Lieferzeiten ein. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen oder das Recht auf Stornierung geltend zu machen – soweit keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen –, jedoch nur, wenn die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

  5. Zahlung
  6. Per Banküberweisung

    Mit Erhalt unserer Proforma-Rechnung ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtbetrags per SWIFT-Überweisung fällig.
    80 % (Restbetrag) müssen spätestens 5 Tage vor Beginn der Demontage (oder Verladung, falls die Ausrüstung bereits demontiert ist) auf unserem Konto gutgeschrieben sein.

    Per Akkreditiv

    80 % des Gesamtbetrags können durch ein IRLOC (unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv) abgedeckt werden, zahlbar bei erster Vorlage der üblichen Versanddokumente bei einer unserer Banken.

  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis die vollständige Bezahlung aller aus den Geschäftsbeziehungen entstandenen Rechnungen erfolgt ist. Im Falle der Installation von Waren unter unserem Eigentumsvorbehalt sind wir berechtigt, das Eigentum oder Miteigentum an dem neuen Produkt in Höhe des Wertes unserer Waren im Verhältnis zum Wert des neuen Produkts zu beanspruchen. Wir betrachten die Installation unserer Waren in anderen Geräten als von unserer Seite durchgeführt.

  9. Erfüllungsort - Gerichtszuständigkeit
  10. Alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag müssen endgültig nach den Schiedsverfahren der Internationalen Handelskammer durch einen oder mehrere anerkannte Schiedsrichter beigelegt werden. Wenn eine Einigung durch ein solches Verfahren nicht erreicht werden kann, wird vereinbart, dass für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag oder im Zusammenhang damit das französische Recht mit Mulhouse als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen gilt. Der Erfüllungsort ist die Adresse unseres Firmensitzes in F-68330 Huningue.
    Bitte beachten Sie, dass die englische Version aller übersetzten Inhalte und Dokumente die offizielle Version ist und Übersetzungen in anderen Sprachen nur zu Informationszwecken dienen.